RS UVS Kärnten 1997/06/24 KUVS-1506-1507/1/97

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Eine Berufung des Inhaltes "Ich erhebe gegen den Bescheid Zahl St-1440/95-9 vom 21.11.1996 Einspruch" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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