RS UVS Kärnten 1997/06/25 KUVS-838-839/1/97

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Eine Berufung des Inhaltes: "Ich, A, B, mache auf das Straferkenntnis Zahl: 46175/96 Einspruch (Unterschrift)" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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