RS UVS Steiermark 1997/07/25 30.11-10/97

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Veröffentlicht am 25.07.1997
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Rechtssatz

Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden im Sinne des § 4 StVO liegt bei der durch das gelenkte Fahrzeug verursachten bloßen Beschmutzung anderer Straßenbenützer nicht vor. Dieser Sachverhalt unterliegt dem Spezialtatbestand des § 20 Abs 1 StVO. Siehe hiezu auch VwGH 15.2.1980, 2403/79; 20.1.1984, 82/02/0022.

Schlagworte
Verkehrsunfall Sachschaden Beschmutzung Fahrgeschwindigkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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