Eine Geschwindigkeitsmessung durch eine geeichte Geschwindigkeitsmeßanlage der Bauart ProViDa montiert in einem Zivilstreifenfahrzeug macht u.a. durch Nachfahrt bei gleichbleibendem Abstand zum Vorfahrzeug unter Abzug der Meßtoleranz von 5 % Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.