RS UVS Kärnten 1997/09/05 KUVS-K1-1228/1/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1997
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Rechtssatz

Eine Berufung des Inhaltes: "Ihr Schreiben vom 24.07.1997 habe ich erhalten. Hiermit möchte ich Einspruch gegen das Straferkenntnis einlegen. Eine detaillierte Aufstellung des Einspruches wird Ihnen bis Ende August nachgesendet. Ebenso möchte ich Sie darum bitten, die Sache 4555/97-9 mit 15.540/96-9 zusammen zu bearbeiten, da diese unter den gleichen Umständen und am gleichen Tag und um die gleiche Uhrzeit zustande kam. Ich bitte Sie, meinem Antrag stattzugeben" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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