RS UVS Wien 1997/09/09 02/11/41/97

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Veröffentlicht am 09.09.1997
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Rechtssatz

Eine zum Einschreitungszeitpunkt offenkundig gebilligte freiwillige Nachschau ist einer Anfechtung wegen rechtswidriger Betretung einer Privatwohnung nicht (mehr) zugängig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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