Tatbestandselement der Übertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 29 der Verordnung über die Lagerung von Druckgaspackungen in gewerblichen Betriebsanlagen 1995 ist, daß DP 1 in solchen Mengen zum Verkauf bereitgehalten werden, die über den (im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid festgelegten) voraussichtlichen Tagesbedarf hinausgehen und ist die Verwirklichung dieses Tatbestandselementes nach § 44a Z 1 VStG im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck zu bringen.