RS UVS Wien 1997/11/24 04/G/35/624/97

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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Tatbestandselement der Übertretung nach § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 29 der Verordnung über die Lagerung von Druckgaspackungen in gewerblichen Betriebsanlagen 1995 ist, daß DP 1 in solchen Mengen zum Verkauf bereitgehalten werden, die über den (im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid festgelegten) voraussichtlichen Tagesbedarf hinausgehen und ist die Verwirklichung dieses Tatbestandselementes nach § 44a Z 1 VStG im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck zu bringen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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