RS UVS Vorarlberg 1997/12/04 1-0086/97

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Veröffentlicht am 04.12.1997
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Rechtssatz

Altreifen stellen keine gefährlichen Abfälle dar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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