RS UVS Kärnten 1997/12/23 KUVS-440/6/97

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Veröffentlicht am 23.12.1997
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Rechtssatz

Wird der Beschuldigte von einem Dritten tätlich angegriffen und verletzt und versuchte er sich nur zu wehren, so widerspricht dieses Verhalten nicht den Bestimmungen des § 81 Abs 1 SPG und § 1 Abs 1 LGBl Nr. 74/1977. (Einstellung des Verfahrens)

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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