Eine Berufung des Inhaltes: "Sehr geehrte Damen und Herren! Somit berufe ich gegen den an mich gerichteten Bescheid mit der Zahl: St-4569/95-9. Berufungsantrag:
Ich beantrage die mündliche Verhandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten. Mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme zeichne ich mit freundlichen Grüßen"
ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.