RS UVS Wien 1998/02/20 04/G/33/8/98

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, wie viele der zur Fremdenvermietung bereitstehenden Betten tatsächlich belegt (benützt) werden (die Auslastung hängt ja von der Nachfrage ab und ist daher Schwankungen unterworfen), sondern auf die (konstant bleibende) Anzahl der Betten, die zur Fremdenvermietung bereitstehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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