RS UVS Steiermark 1998/02/27 30.7-78/97

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Veröffentlicht am 27.02.1998
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Rechtssatz

Eine Anstandsverletzung nach § 1 erster Fall Stmk. LGBl. Nr. 158/75 ist mit Belästigen von Kindern und Jugendlichen (Tennisplatz) nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend umschrieben; eine Konkretisierung, durch welches konkrete Verhalten das Belästigen bestanden habe, wäre erforderlich gewesen.

Schlagworte
Anstandsverletzung Belästigung Konkretisierung Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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