Oö. Vergabegesetz ? Zurückweisung eines verfrühten Devolutionsantrages; Grundsatz der wirksamen Nachprüfung (Rechtsmittelrichtlinie ? EG); unmittelbare Verbindlichkeit von Zielvorgaben in EG-Richtlinien; Vorgaben/Tatbestandsmerkmale des Nachprüfungsverfahrens gelten grundsätzlich auch für Entscheidungen und Abläufe in Vergabefällen, in denen die Nichtdurchführung eines gesetzlichen Verfahrens und die Rechtswidrigkeit der diesbezüglichen Entscheidung des Auftraggebers durch das sich eben deswegen benachteiligt fühlende Unternehmen behauptet wird.