RS UVS Kärnten 1998/03/09 KUVS-1073/3/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1998
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Rechtssatz

Gibt der Gendarmeriebeamte mit der Rotlichttaschenlampe und erhobenem rechten Arm das Zeichen anzuhalten und verlangsamt der Beschuldigte seine Fahrt lediglich um dann weiterzufahren ohne anzuhalten, macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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