Wer die Zugmaschine der Marke "Massey - Ferguson 135" verwendet, obwohl diese nicht zum Verkehr zugelassen gewesen ist, sowie diese Zugmaschine lenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkerberechtigung für diese Gruppe ist, in die das Kraftfahrzeug fällt, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.