RS UVS Kärnten 1998/04/03 KUVS-K1-1461/3/97

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Veröffentlicht am 03.04.1998
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Rechtssatz

Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Sohn ohne Kenntnis des Beschuldigten auf eine Baustelle zum Holzsammeln mit, und wird dieser dann in der Folge ungesichert auf dem Dach der Baustelle angetroffen, so ist der Beschuldigte dafür nicht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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