RS UVS Kärnten 1998/04/07 KUVS-114/3/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1998
beobachten
merken
Rechtssatz

Ist der Beschuldigte Eigentümer eines Beherbergungsbetriebes und ist seit Jahren wegen der Ortsabwesenheit des Beschuldigten dessen Bruder Beauftragter für die Einhaltung der Bestimmungen des Meldegesetzes in diesem Beherbergungsbetrieb und kontrolliert der Beschuldigte, wenn er in Kärnten weilt, die jeweiligen An- und Abmeldungen seines Bruders, so ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf exkulpiert.

(Einstellung des Verfahrens)

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten