Ist der Beschuldigte Eigentümer eines Beherbergungsbetriebes und ist seit Jahren wegen der Ortsabwesenheit des Beschuldigten dessen Bruder Beauftragter für die Einhaltung der Bestimmungen des Meldegesetzes in diesem Beherbergungsbetrieb und kontrolliert der Beschuldigte, wenn er in Kärnten weilt, die jeweiligen An- und Abmeldungen seines Bruders, so ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf exkulpiert.
(Einstellung des Verfahrens)