RS UVS Wien 1998/04/28 04/G/33/207/98

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Rechtssatz

Dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG wird nicht Rechnung getragen, wenn eine genaue Zeitangabe darüber fehlt, von welcher Sperrstundenfestlegung ausgehend ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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