RS UVS Steiermark 1998/05/15 30.12-18/98

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Veröffentlicht am 15.05.1998
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Rechtssatz

Eine Abortanlage befindet sich nicht im Sinne des § 35 Abs1 BauV in der Nähe der Baustelle, wenn sie 340 m von der Baustelle entfernt ist.

Schlagworte
Baustelle Abortanlage Nähe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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