RS UVS Kärnten 1998/06/10 KUVS-K1-1426/5/97

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Veröffentlicht am 10.06.1998
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Rechtssatz

Macht der Beschuldigte insgesamt vier Fehlversuche bei der Beatmung des Alkomaten, so verantwortet er die Verwaltungsübertretung der Alkotestverweigerung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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