RS UVS Kärnten 1998/07/23 KUVS-612/5/98

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Veröffentlicht am 23.07.1998
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Rechtssatz

Verletzt der Beschuldigte die Verpflichtung bei rotem Licht der Verkehrsampel als Zeichen von "Halt" anzuhalten, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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