RS UVS Oberösterreich 1998/08/18 VwSen-105736/2/Br

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Veröffentlicht am 18.08.1998
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Rechtssatz

Die eheliche Verbindung mit einer im Ausland wohnhaften Person läßt im Falle einer ? weiteren ? Wohnsitzbegründung nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass es sich dabei um eine Verlegung des Hauptwohnsitzes handelt.

Schlagworte
Hauptwohnsitz, Wohnort des Ehegatten
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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