RS UVS Kärnten 1998/10/21 KUVS-1302/3/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1998
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine Berufung des Inhaltes: "Wie Sie wissen, haben wir den Betrieb in der Pigalle eingestellt. Die Gewerbebehörde bei Ihrem Amte weiß, daß wir aufgrund dessen den Betrieb eingestellt haben und wir diese Auflagen nicht erfüllen wollten, da dies ein Wahnsinn wäre." ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten