Überläßt es der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin einem Lenker einen überladenen Sattelkraftfahrzeugzug - vorliegend Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichtes von 40.000 kg um 5.700 kg - so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn er nicht konkret darlegt, welche Maßnahmen von ihm getroffen wurden, um derartige Verstöße zu vermeiden, insbesondere wann, wie oft und auf welche Weise von ihm Kontrollen der Angewiesenen vorgenommen werden. Das Verlassen auf einen Ladeschein und das Anweisen an die Lenker allein kann nicht schuldbefreiend wirken.