RS UVS Kärnten 1998/11/05 KUVS-1082/4/98

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Veröffentlicht am 05.11.1998
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Rechtssatz

Eine Behinderung im Sinne des § 16 Abs 1 lit a StVO liegt schon dann vor, wenn ein entgegenkommender Fahrzeuglenker zum Bremsen genötigt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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