Durch das Anbringen des Firmenstempels mit der Aufschrift "Zielpunkt" am behördlichen Revisionsbericht wurde dieser Stempel im Geschäftsverkehr benutzt; da im verwendeten Firmenstempel nicht die Geschäftsbezeichnung der im Firmenbuch eingetragenen GesmbH aufscheint, liegt ein Verstoß gegen die Gebotsnorm des § 63 Gewerbeordnung 1994 vor.