RS UVS Kärnten 1998/11/18 KUVS-K1-1472/1/98

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Veröffentlicht am 18.11.1998
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Eine Berufung des Inhaltes "Namens und im Auftrag des Betroffenen legen wir hiermit gegen das Straferkenntnis vom 22.10.1998, Zahl: St-10023/98-9, der BH A, DVR 0006335, Berufung ein. Die Berufung richtet sich gegen das oben genannte Straferkenntnis vom 22.10.1998. Im Auftrag des Betroffenen wird beantragt, dieses Straferkenntnis aufzuheben und den Betroffenen freizusprechen." ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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