RS UVS Wien 1999/01/26 06/42/30/99

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Rechtssatz

Die in § 1 Wiener Kanalgrenzwertverordnung normierten Grenzwerte dürfen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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