RS UVS Steiermark 1999/02/05 30.7-104/98

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Veröffentlicht am 05.02.1999
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Rechtssatz

Die nach § 9 Abs 1 KFG erforderliche Startvorrichtung mit Maschinenkraft liegt nicht vor, wenn ein PKW nicht mit dem Anlasser gestartet werden kann, sondern hiefür lose Kabelenden verbunden werden müssen.

Schlagworte
Startvorrichtung anlassen Kabelenden Verbindung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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