RS UVS Niederösterreich 1999/02/10 Senat-MI-98-445

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Veröffentlicht am 10.02.1999
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Rechtssatz

Wenn die Geschwindigkeitsmessung mittels Laser auf einer gewinkelten Straße durchgeführt wird, führt dies aufgrund des diesfalls auftretenden Cosinuseffektes zu einer Verringerung der auf dem Messgerät angezeigten Geschwindigkeit; je größer nämlich der Messwinkel wird, desto niedriger wird die gemessene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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