RS UVS Salzburg 1999/02/11 7/10478/4-1999br

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1999
beobachten
merken
Beachte
vollständige UVS-Zahl: UVS-3/10625,7/10478,28/10079/4-1998 Rechtssatz

Wenn seit dem Zeitpunkt, an dem der Fahrer das Kraftfahrzeug zum letzten Mal lenkte, bereits eine Woche verstrichen ist, besteht für ihn damit auch keine Verpflichtung, die Schaublätter der dieser Woche vorangegangenen Woche, in der er nicht gelenkt hat, noch mitzuführen, da die Berechnung betreffend die einzuhaltende wöchentliche Ruhezeit dann ohnedies neu zu beginnen hat.

Aufhebung

Schlagworte
KFG iVm VO EWG Nr 3820/1985; Lenkpause von einer Woche
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten