RS UVS Niederösterreich 1999/10/18 Senat-KO-98-488

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Veröffentlicht am 18.10.1999
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Rechtssatz

Der Übergang der Verpflichtungen des Zulassungsbesitzers auf den Mieter setzt voraus, dass die Verfügungsgewalt am Fahrzeug übergegangen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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