RS UVS Niederösterreich 1999/12/27 Senat-BN-99-213

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Veröffentlicht am 27.12.1999
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Rechtssatz

Erklärt der Sachwalter eines Berufungswerbers, die Rechtsmitteleinbringung nicht zu bewilligen, ist die Berufung ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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