RS UVS Burgenland 2000/02/28 015/02/99015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2000
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Bestätigt durch VwGH vom 24 10 2001, Zl 2000/04/0141 Rechtssatz

Konditoren brauchen für den Ausschank von Getränken auf einem Gelegenheitsmarkt eine Gastgewerbeberechtigung. Ihre Ausschankbefugnis

nach § 118 reicht nicht.

Schlagworte
Konditoren, Ausschankbefugnis, Gastgewerbe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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