RS UVS Vorarlberg 2000/03/14 3-1-02/00

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Rechtssatz

Die Zielbestimmung des §1 Abs3 lita Grundverkehrsgesetz ("landwirtschaftliche Grundstücke 'bäuerlichen Familienbetrieben'... zu erhalten") steht einem Rechtserwerb durch einen von einem Kloster geführten landwirtschaftlichen Betrieb grundsätzlich nicht entgegen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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