RS UVS Vorarlberg 2000/03/17 1-0731/99

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Veröffentlicht am 17.03.2000
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Rechtssatz

Die am Haus, straßenseitig, angebrachte Tafel mit der Aufschrift "PMT, Realkanzlei, Ihr Projektmanagement Team, GmbH" ist als das Anbieten von den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Tätigkeiten zu qualifizieren.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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