Verlässt der Beschuldigte nach Aufforderung zum Alkotest vor Eintreffen des per Funk angeforderten Alkomaten den Ort der Amtshandlung und ging in das nahegelegene Gasthaus, so verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 StVO.
Schlagworte Alkohol, Alkotest, Alkotestverweigerung, Alkomat, Verlassen des Amtshandlungsortes, Amtshandlung