RS UVS Steiermark 2000/09/04 30.17-133/1999

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Veröffentlicht am 04.09.2000
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Rechtssatz

Nach § 23 Abs 5 StVO hat der Lenker das Fahrzeug vor seinem Verlassen gegen Abrollen zu sichern. Dabei hat er nach sorgfältiger Prüfung die in der jeweiligen Verkehrssituation erforderlichen wirksamen Maßnahmen zu setzen. Maßgebend sind dabei der Fahrzeugtyp, das Gesamtgewicht des Fahrzeuges sowie die Straßen- und Witterungsverhältnisse, insbesondere das Straßengefälle.

Ein "Verlassen des Fahrzeuges" ist - je nach dem Fahrzeugtyp - ein verschiedener Vorgang, der jedenfalls dann vorliegt, wenn sich der Lenker soweit vom Fahrzeug entfernt hat, dass er die - feststellbare - Bremse nicht mehr wirksam betätigen kann. In diesem Sinne muss zur Erreichung eines wirksamen Absicherns bereits dann von einem "Verlassen des Fahrzeuges" gesprochen werden, wenn ein PKW-Lenker bei geöffneter Fahrertür einen Fuß auf die asphaltierte Zufahrt setzt und über das Dach seines Fahrzeuges hinweg eine andere Lenkerin fragt, ob sie wegfahre, worauf sein Fahrzeug mangels Anziehens der Handbremse bzw Einstellung des Parkinghebels zur Blockade des Getriebes auf die Fahrbahn zurückrollt. So war der Lenker offensichtlich nicht mehr imstande gewesen, das Zurückrollen zu verhindern, da er von der geöffneten Fahrertür zu Boden gedrückt wurde und mit dem linken Bein unter sein Fahrzeug geriet.

Schlagworte
Fahrzeug verlassen abrollen absichern Bremse Betätigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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