RS UVS Vorarlberg 2000/10/23 1-0047/00

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Veröffentlicht am 23.10.2000
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Rechtssatz

Eine Kennzeichnung nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung kann nur gemäß §5 Z1 oder Z2 NWKV erfolgen. §5 NWKV bezieht sich somit nicht bloß auf §3 Abs2 sondern auch auf §3 Abs1.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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