RS UVS Oberösterreich 2000/11/17 VwSen-107050/13/Le/La

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Veröffentlicht am 17.11.2000
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Rechtssatz

Der verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführer hat für den Zulassungsbesitzer (Arbeitgeber) wiederkehrend im Rahmen des Kontrollsystems zu überprüfen, ob die beschäftigten Lenker auch (noch) im Besitz der Lenkberechtigung sind.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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