RS UVS Vorarlberg 2000/11/29 1-0546/00

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Rechtssatz

Eine Lenkeranfrage, die es offen lässt, ob die angefragte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen bestimmten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt, verwendet oder zuletzt abgestellt hat, ist zu unpräzise,

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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