RS UVS Steiermark 2000/12/11 30.7-113/2000

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Veröffentlicht am 11.12.2000
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Rechtssatz

Nicht nur eine Anstandsverletzung, sondern auch eine besonders rücksichtslose Ordnungsstörung im Sinne des § 81 Abs 1 SPG liegt vor, wenn der Besucher eines Fußballspieles gezielt auf einen ausgeschlossenen Spieler beim Eingang der Spielerkabine spuckt. So drückt das Anspucken eines anderen Menschen tiefste Verachtung bzw Geringschätzung aus und hatte eine ordnungsstörende Empörung des Großteiles der dortigen Personen verursacht. Auch wenn Fußball ein "Sport der Emotionen" ist, sind Verhaltensweisen wie das Anspucken anderer Personen keinesfalls tolerierbar und jeglichem Sportsgeist

dass die dabei verwendeten Schimpfworte wegen des großen Umgebungslärms nicht zu verstehen waren, nichts.

Schlagworte
Ordnungsstörung Rücksichtslosigkeit spucken Fußballspiel
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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