RS UVS Kärnten 2001/01/08 KUVS-846-850/2/2000

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird vom Meldungsleger der Beschuldigten zuvor die Weiterfahrt untersagt und ihr der Fahrzeugschlüssel abgenommen, so war der Beschuldigten die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug entzogen und ist dementsprechend auch das Vorliegen eines der Beschuldigten zuzurechnenden Verstoßes gegen die straßenpolizeilichen Vorschriften zu verneinen. (Einstellung des Verfahrens)

Schlagworte
Meldungsleger, Weiterfahrt, Weiterfahrverbot, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschlüsselabnahme, Verfügungsgewalt, Verfügungsgewalt über das Fahrzeug
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten