RS UVS Niederösterreich 2001/01/09 Senat-MD-98-800

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Veröffentlicht am 09.01.2001
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Rechtssatz

In den vorgelegten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht eingetragene Ruhepausen sind nicht gehaltenen Ruhepausen gleichzuhalten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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