Ausführungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" für EWR-Bürger, der bei der VGKK tätig ist;
führt ein EWR-Bürger den Berufstitel "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" außerhalb jenes Bereiches, in welchem er diesen zu führen berechtigt ist, fehlt hiefür eine Rechtsvorschrift, der zufolge ein solches Verhalten bestraft werden könnte.