RS UVS Niederösterreich 2001/01/24 Senat-PL-99-236

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Veröffentlicht am 24.01.2001
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Rechtssatz

Eine ordnungsgemäße Mautentrichtung liegt nicht vor, wenn die Mautvignette in einer Klarsichtfolie an der Windschutzscheibe befestigt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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