Werden Container auf dem Betriebsareal der Firma A - der Beschuldigte ist Betriebsleiter der Firma A - lediglich kurzfristig zwischengelagert und in der Folge im Auftrag der Firma B von der Firma C Transporte GmbH abgeholt, hat der Beschuldigte in diesem Fall die Funktion eines Absenders iSd § 3 Z 2 GGBG nicht innegehabt. (Einstellung des Verfahrens)