RS UVS Steiermark 2001/02/02 30.3-26/2000

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Veröffentlicht am 02.02.2001
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Rechtssatz

Ein besonders rücksichtsloses Verhalten nach § 81 Abs 1 SPG liegt vor, wenn eine Zuhörerin bei einer Landtagssitzung auf der Galerie ein Transparent mit dem Text "Schämt Euch" provokant hochhält, nach den Rednerbeiträgen lautstark applaudiert und beim Verlassen des Zuhörerraumes schreit, sodass es zu einer erheblichen Störung der Sitzung kommt. Dies gilt umso mehr, wenn die Betreffende zuvor in Kenntnis gesetzt wurde, dass sowohl Beifallskundgebungen als auch das Hochhalten der Transparente nicht erlaubt sind. Auch wäre es zumutbar gewesen, den Sitzungssaal nach Aufforderung durch die Ordner ohne weitere Störaktion, nämlich das Schreien, zu verlassen.

Schlagworte
Rücksichtslosigkeit Transparent Landtagssitzung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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