RS UVS Niederösterreich 2001/04/02 Senat-WU-00-155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Blaulicht und Folgetonhorn weisen ein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug aus, sie stellen aber kein Anhaltezeichen dar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten