RS UVS Niederösterreich 2001/05/17 Senat-SW-00-421

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Rechtssatz

Nur ein wirksames Kontrollsystem befreit den Zulassungsbesitzer von seiner Verantwortung für den Zustand eines KFZ.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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